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INFOTHEK

WISSENSWERTES ZUR VERMIETUNG

 

Bei einer Anmietung tauchen immer wieder offene Fragen auf. Da Fairness und Transparanz bei uns selbstverständlich sind, finden Sie hierzu einen kompakten Überblick.

Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
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Für den genauen Übergabezeitpunkt bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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Dokumente, die bei der Übergabe im Original vorzulegen und auf Ihren Namen ausgestellt sind:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • gültiger Führerschein

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In folgenden Fällen sind wir unbedingt umgehend zu kontaktieren:

  • während Ihrer Mietzeit ist ein Schaden am Van entstanden

  • Van soll vorzeitig zurückgegeben werden

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Freikilometer pro Tag:

250 km (jeder zusätzlich gefahrene Kilometer wird mit 0,36 € pro Kilometer in Rechnung gestellt)

AUSLANDSFAHRTEN

Auslandsfahrten sind innerhalb Europas nur in Ländern erlaubt, deren Länderkürzel auf der grünen Versicherungskarte NICHT DURCH-GESTRICHEN sind, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.

 

Fahrten in außereuropäischen Ländern, als auch Fahrten in Kriegs-, Krisen- und Katastrophen-gebieten sind grundsätzlich nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren Abrechnung zu sichern.

 

MIETKAUTION

Bei Übergabe des Vans muss eine Mietkaution in Höhe von 2.000,- € hinterlegt werden.

 

Die Kaution ist entweder mit der Restzahlung spätestens bis 14 Tage vor Reiseantritt per Überweisung zu leisten.

Alternativ ist die Kaution in bar bei Übergabe zu leisten.

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Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte vor Ort ist leider nicht möglich.

TRANSFER

Für eine überschaubare Servicepauschale

ist ein Abhol- und Bringservice zu Ihrem Ankunftsort (Zug, Bushaltestelle, etc.) möglich.

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Preise hierfür können gerne direkt bei uns angefragt werden.

ÜBERGABE- UND RÜCKGABEZEITEN

Ohne Terminvereinbarung ist keinerlei Übergabe oder Rückgabe möglich.

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Übergabe-/Rückgabe-Tage:

Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag

(andere Tage nach Absprache möglich)

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Übergabe-Zeit:

nachmittags ab 15:00 Uhr

 

Rückgabe-Zeit:

vormittags bis 11:00 Uhr

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Zur Info:

Es werden grundsätzlich die Tage der Mietdauer berechnet.

ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Bei der Übergabe wird ein Zustandsbericht erstellt, in der alle vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Vans in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht aufgezählten Schäden, erfolgt die vollständige Kautionsrückzahlung.

Der Van wird unsererseits in gereinigtem Zustand und mit vollem Tank übergeben. Ebenso muss dieser vollgetankt, frisch gereinigt und mit geleertem Toiletten- und Abwassertank zurückgegeben werden.

Sollte eine ergänzende Reinigung erforderlich sein, so hat der Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,- Euro zusätzlich zu bezahlen. Bei nicht vollem Tank wird die Fehlmenge an Diesel in Rechnung gestellt (Berechnung: 2,00 €/Liter).

MINDESTALTER UND PAPIERE

Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seine Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren besitzen. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeuges.

Der Mieter ist verpflichtet, den Van sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs, sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten. Zudem ist das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen.

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Folgene Dokumente sind bei der Übergabe vorzulegen:

- Personalausweis oder Reisepass

- gültiger Führerschein

RAUCHER & HAUSTIERE

Der Van ist ein Nichtraucherfahrzeug! Das Rauchen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- € von der Kaution einbehalten. Zusätzlich wird das Fahrzeug auf Kosten des Mieters im Innenraum spezial gereinigt - beispielsweise eine Ozonreinigung.

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Die Mitnahme von Haustieren im Van ist nur nach Absprache VOR Mietvertragsabschluss gestattet. Sollten Haustiere trotz eines Verbotes mitgenommen werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- € von der Kaution einbehalten.

GEBÜHREN-PAUSCHALE

Für Bußgeldbescheide und/oder Maut- und Emissionsbeschlüsse wird pro Bescheid eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € berechnet.

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Der Mieter haftet für sämtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in voller Höhe.

 

Sämtliche Bescheide werden von uns fristgemäß dem Mieter weitergeleitet und in Rechnung gestellt. Dieser ist verpflichtet diese fristgerecht zu bezahlen.

INKLUSIVE &  EXKLUSIVE

INKLUSIVE

Im Mietpreis inbegriffen sind die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer, Wartungsdienst und Verschleißreparaturen, eine Fahrzeug- und Haftpflichtversicherung.

 

EXKLUSIVE

Der in der Preisliste aufgezählte Zubehör ist optional buchbar und somit exklusive.

REPARATUREN

Laufende Unterhaltskosten des Mietfahrzeugs, z.B. Betriebsstoffe, trägt der Mieter. Wartungsdienst- und Verschleißreparaturkosten trägt der Vermieter.

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Falls Reparaturen während der Mietdauer fällig werden sollten, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Vans gewährleisten, dürfen bis zum Preis von 150,- € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Gegen Vorlage der entsprechenden Belege trägt der Vermieter die Reparaturkosten, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet. Im Falle eines Basisfahrzeug-Defekts muss die Hersteller-Servicenummer angerufen werden und es müssen die Anweisungen der Service-Zentrale eingehalten werden. Hält sich der Mieter nicht an diese Anweisungen, trägt er die anfallenden Kosten selbst.

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Fiat-Campersevice-Notfallnummer:

00800-34281111

+39-0244412160

VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

Der Mieter hat nach Unfällen, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstige Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden.

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Der Mieter muss dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen inkl. evtl. Zeugen, amtliche Kennzeichen und Versicherungsdaten der Fahrzeuge enthalten.

 

Übersteigt die Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahzeug nicht mehr verkehrstauglich, ist der Vermieter telefonisch zu kontaktieren.

RÜCKTRITTSKOSTEN

Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück oder wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, werden folgende Stornokosten in Rechnung getellt:

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Rücktritt:

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn,

     50% des Gesamtmietpreises

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  • bis 30 Tage vor Mietbeginn,

     80% des Gesamtmietpreises

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  • danach, 95% des Gesamtmietpreises

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Ein Fahrzeugwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt und nicht zur Kostenerstattung.

HAFTUNG DES MIETERS

Der Van ist mit einer Haftpflicht, Voll- und Teilkasko-Versicherung versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 1000,- € und bei Glas 150,- € Selbstbeteiligung pro Schaden.

Sollte ein Schadensfall eintreten, wird für jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,- € berechnet.

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Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Vans in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höhe der oben genannten Selbstbeteiligung. Bei Fahrten in folgende Länder erhöht sich der Selbstbehalt auf 5.000,- €: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Estland, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien, Ukraine, Russland, Türkei (nur europäischer Teil).

Der Mieter haftet unbeschränkt für Schäden, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter/Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit enstanden ist.

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Gleiches gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 - Durchfahrtshöhe - gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO - verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls gehabt.

Der Mieter haftet voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges (z.B. auch Schäden am Mobiliar) entstanden sind.

 

Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstige Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Untervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke - außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind - zu verwenden.

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HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die dem Mieter und/oder seinen Fahrzeuginsassen entstehen, wird ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt.

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Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Tagen ein dem reservierten Fahrzeug gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Firmensitz des Vermieters zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden (z.B. verlorene Urlaubszeit) haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der § 651 BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Andwendung. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

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